St. Sebastianus Schützenbruderschaft

Helminghausen 1895 e. V.

Fassung vom 17. 01. 2009

Die Schützenbruderschaft Helminghausen gibt sich eine Geschäftsordnung. In ihr werden Beschlüsse, die durch den Geschäftsbetrieb notwendig sind, niedergeschrieben. Die Eintragungen können nur von  einer Mitgliederversammlung beschlossen, aufgehoben oder ergänzt werden. Änderungen zur Geschäftsordnung sind spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung zu beantragen und unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt zu behandeln. ( §12 der Satzung )

Schützenhalle

Die Schützenbruderschaft verpflichtet sich, die Schützenhalle der Stadt Marsberg für Veranstaltungen und Wahlen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ferner wird die Schützenbruderschaft den örtlichen Vereinen kostenlos den Essraum mit Küche und Toilette für die  Nutzung zur Verfügung stellen.

Die Betriebskosten, z. B. Heizung, Strom, Gas und Wasser sind nach dem tatsächlichen Verbrauch zu erstatten. (Vertrag zwischen der Stadt Marsberg und der Schützenbruderschaft vom 04.11.2002)

Die Schützenhalle, oder Teile der Halle können an Einzelpersonen oder Gruppen vermietet werden. Hierzu ist der Bruderschaft ein Mietpreis zu zahlen, der vom Vorstand festgelegt ist, und vom Hallenvermieter kassiert wird.

In besonderen Fällen, wie z. B. seltene Jubiläen, Gruppen oder Einzelpersonen die nicht eindeutig zuzuordnen sind,  kann der Hallenvermieter in Absprache mit dem Vorsitzenden eine abweichende Regelung treffen.

Mitgliedsbeiträge

Alle Schützenbrüder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende zahlen die Hälfte des Mietgliedsbeitrages. Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Hierzu ist eine mündliche Erklärung an den Kassierer ausreichend. Erfolgt diese Erklärung nicht, wird der volle Beitrag weiterhin eingezogen.

Ehrungen

Jedes Vereinsmitglied wird an seinem 65. Geburtstag und dann alle weiteren 5 Jahre geehrt. Die Bruderschaft bedankt sich am Abschluss der Regentschaft beim Schützenkönig, sowie bei der Schützenkönigin durch Verleihung einer Erinnerungsurkunde. Ebenfalls bedankt sich die Bruderschaft beim Gästekönigspaar am Abschluss der Regentschaft durch Verleihung einer Erinnerungsurkunde.

Jeder Jubelkönig ( 25, 40, 50 und dann alle weiteren 5 Jahre) wird auf dem Schützenfest mit einem Orden geehrt.

Jede Jubelkönigin ( 25, 40, 50 und dann alle weiteren 5 Jahre) wird auf dem Schützenfest mit einem Blumenstrauß geehrt.

Jeder Schützenbruder wird für seine 40 jährige Mitgliedschaft und dann alle weiteren 10 Jahre für seine Vereinstreue mit einem Orden des Sauerländischen Schützenbundes geehrt.

Mitglieder der Schützenbruderschaft, die sich durch besondere Verdienste um den Verein hervor getan haben, können auf der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Den Vorschlag, ein Ehrenmitglied zu wählen kann jeder Schützenbruder machen. Ehrenmitglieder erhalten eine vom Vorstand unterzeichnete Urkunde. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit.

Verstorbene Mitglieder

Bei der Beerdigung eines Schützenbruders oder einer amtierenden Schützenkönigin in Helminghausen nimmt eine Abordnung mit Fahne und möglichst jedes Mitglied des Vereins teil. Das Ehrengeleit zum Friedhof übernehmen Schützenbrüder.

Die Bruderschaft dankt außerdem jedem verstorbenen Schützenbruder, egal wo und wie er bestattet wird, für seine Treue durch eine entsprechende, angemessene Kondolenzspende.

Veranstaltungen

Schützenfest

Am Samstag des Schützenfestes wird ein Eintrittsgeld gefordert. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Vereinsmitglieder und deren Lebenspartnerin, Witwen von verstorbenen Schützenbrüdern, alle aktiv am Fest mitwirkenden Personen wie z. B. Musik, Schänke, Küche, Schausteller.

Generalversammlungsbeschluss vom 17. 01. 2009:

An allen 3 Tagen des Schützenfestes wird kein Eintritt erhoben. Das so genannte Schussgeld für den Schützenkönig beträgt 10% vom Betrag der Schenkenvergabe des Schützenfestes. Wird der amtierende Schützenkönig auch Stadtschützenkönig, bekommt er nochmals 10% vom Betrag der Schenkenvergabe unseres Schützenfestes.

Der Gästekönig bekommt als Anerkennung einen Betrag von 100,-Euro.

Generalversammlungsbeschluss vom 19. 01. 2008:

Bewohner oder Besucher des Campingplatzes gegenüber der Kirche und des Campingplatzes Knust – Kotthausen können ebenfalls Gästekönig werden.Sollte kein männlicher Bewerber unter den Urlaubsgästen zu finden sein, wird das Gästekönigsschießen für dieses Jahr ausgesetzt.

Seniorennachmittag

Einmal im Jahr findet ein Seniorennachmittag statt. Eingeladen werden alle Schützenbrüder mit ihrer Lebenspartnerin nach erreichtem 60. Lebensjahr. Die Witwe oder Lebenspartnerin eines verstorbenen Schützenbruders wird ebenfalls eingeladen. Zusätzlich werden alle in Helminghausen gemeldeten Personen eingeladen, die 60 Jahre und älter sind.